
Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee (BISF) ist ein überparteilicher, unabhängiger, eingetragener Verein.
Sie wurde im Sommer 1999 von zahlreichen engagierten Bürgerinnen und Bürgern im landschaftlichen Herzen von Falkensee, dem Falkenhagener See, gegründet.
Mit ihrer Satzung und den Vereinsaktivitäten verfolgt die BISF die als gemeinnützig anerkannten Ziele
Förderung von Natur-, Umwelt-, Landschaftsschutz
sowie
Förderung der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung.
Seit ihrer Gründung engagiert sich die BISF ehrenamtlich für eine attraktive, lebenswerte Region und eine bürgerfreundliche Entwicklung. Die BISF setzt sich für die Belange der Bürgerinnen und Bürger in Falkensee, dem Havelland und dem Land Brandenburg ein.
Die Ziele der BISF sind:
- Kritische und konstruktive Begleitung städteplanerischer, wirtschaftlicher, ökologischer und verkehrstechnischer Vorhaben unter dem Gesichtspunkt des Natur-, Umwelt-, Landschaftsschutzes
- Verkehrsvermeidung mit Priorität auf der Förderung und Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte, dem Ausbau des Personennahverkehrs und des Radwegenetzes
- Aufdeckung von Problemen und Missständen und Erstellung themenbezogenen Informationsmaterials und Publikationen und Veröffentlichung über Presse und Internet
- Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Verwaltungen und Entscheidungsträgern
- Pflege partnerschaftlicher Kooperationen mit Natur- und Umweltschutzvereinigungen
- Intensivierung von Bürgerbeteiligungen bei Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen.

Die BISF e.V. ist eine vom Umweltbundesamt (UBA) anerkannte Umweltvereinigung
Damit gehört die BISF zu den 150 anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen in Deutschland. Mit der Anerkennung nach § 3 Umweltrechtshelfsgesetz (UmwRG) stehen dem Verein besondere Beteiligungs- und Klagerechte zu. Bei umwelt- und verkehrsrelevanten lokalen und überregionalen Planungen von öffentlichen Verwaltungen wird die BISF als Träger Öffentlicher Belange (TÖB) miteinbezogen. Im Wege der Verbandsklage kann der Verein beispielsweise gerichtlich überprüfen lassen, ob bestimmte Verwaltungsentscheidungen rechtmäßig ergangen sind.
In der Begründung des UBA heißt es: „Die Bürgerinitiative Schönes Falkensee e.V. erfüllt die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 – 5 UmwRG. Als gemeinnütziger Verein fördert sie vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes, indem sie sich insbesondere in die behördlichen Planungsverfahren von Verkehrsprojekten mit ihrem Fachwissen einbringt und die Öffentlichkeit über mögliche Umweltauswirkungen dieser Projekte informiert.“
Wir mischen uns ein mit Vorschlägen, Stellungnahmen und Einwendungen.
Die BISF ist Mitglied
im Förderverein der Lokalen Agenda 21 Falkensee e.V.,
im Regionalpark Osthavelland-Spandau e.V.
und arbeitet eng mit dem ADFC Falkensee
sowie den anerkannten Brandenburgischen Naturschutzverbänden NABU und BUND zusammen.