
An die
Stadt Falkensee
Stadtplanung
Falkenhagener Straße 43/49
14612 Falkensee
Falkensee, den 05.12.2024
Stellungnahme der BISF zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Stufe der Stadt Falkensee
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
die Bürgerinitiative Schönes Falkensee e. V. (BISF) nimmt zum Entwurf des Lärmaktionsplans 4. Stufe der Stadt Falkensee – kurz LAP – wie folgt Stellung.
Zum Inhalt:
- „Ruhige Gebiete“ und „innerstädtische Ruhe- und Erholungsflächen“
- Gebot der überörtlichen Zusammenarbeit
- Vorschläge für Ruhige Gebiete in Falkensee
Vorbemerkung
1) In Anhang V der einschlägigen Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) ist unter „Mindestanforderungen für Lärmaktionspläne“ die Anforderung aufgenommen, dass die Aktionspläne mindestens folgende Angaben und Unterlagen enthalten müssen:
„die Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete.“
In § 47d Absatz 2 des deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) steht entsprechend: „Die Lärmaktionspläne haben den Mindestanforderungen des Anhangs V der Richtlinie 2002/49/EG zu entsprechen … Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.“
Kapitel 4.4 des Entwurfs zum aktuellen LAP wirkt so, als ob die Stadt den Vorgaben nicht nachkommen möchte. Wir fordern die Stadt auf, die Vorgaben einzuhalten.
2) Die einschlägigen LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz – Dritte Aktualisierung 09/2022, Kap. 11 – stellen fest (hierbei UBA = Umweltbundesamt):
„Die Identifizierung und Ausweisung von ruhigen Gebieten ist der UBA-Lärmbilanz 2020 zufolge der bislang am häufigsten vernachlässigte Aspekt in Lärmaktionsplänen. Die für die Lärmaktionsplanung zuständigen Behörden sollten daher bei der Aufstellung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen verstärktes Augenmerk auf den Schutz ruhiger Gebiete legen, auch um EU-rechtliche Defizite abzuwenden.“
Wir fordern die Stadt Falkensee auf, dieser Aufforderung nachzukommen, um das auch hier vorliegende Defizit zu beheben.
3) Die Fachbroschüre für die Lärmaktionsplanung vom Umweltbundesamt „Ruhige Gebiete“ (2018) stellt fest (Seite 22):
„Die Frage, ob und ggf. welche ruhigen Gebiete festgesetzt werden können, muss im Rahmen des Lärmaktionsplans geklärt werden. Die Planungsträger sind nicht frei, das Thema ruhige Gebiete auszuklammern.“
Wir sehen es als erforderlich an, die Hinweise des Umweltbundesamtes ernstzunehmen und ruhige Gebiete im Lärmaktionsplan jetzt eindeutig festzusetzen.
4) Das brandenburgische Ministerium schrieb uns mit konkretem Bezug zum Falkenseer LAP:
„Hinsichtlich der zur Festlegung Ruhiger Gebiete bestehenden Fragen habe ich eingeschätzt, dass die Kommune gemäß der Ergänzung der LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung einen großen Handlungsspielraum hat. Dieser bezieht sich auf die Definition von Mindestgrößen für Ruhige Gebiete (auf dem Land), ggf. auf die Definition von speziellen Kriterien im Übergang vom Ballungsraum in den ländlichen Bereich bis hin zur Definition kleinerer innerörtlicher ruhiger Bereiche, die von der Bevölkerung als ruhig empfunden werden. … Die Auswahl kann entweder aufgrund von Ortskenntnis und Vorwissen über die herrschende Lärmbelastung oder durch Ausbreitungsrechnung erfolgen. Meist ist die Bewusstheit der Abwesenheit von relevanten Lärmeinwirkungen in einem Gebiet bereits Teil der allgemeinen Ortskenntnis der Bevölkerung einer Kommune.“
Das zuständige brandenburgische Landesamt für Umwelt führt zu ruhigen Gebieten aus:
„Eine weitere Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist der Schutz „ruhiger Gebiete“. Als ruhige Gebiete kommen beispielsweise großflächige Gebiete oder auch kleinflächige Gebiete wie Parks oder Grünanlagen in Betracht, die keinem relevanten Umgebungslärm ausgesetzt sind. Entsprechend den Zielsetzungen der Umgebungslärmrichtlinie dient die Ausweisung ruhiger Gebiete der Vorsorge gegen Umgebungslärm.“
Wir erwarten, dass die Stadt Falkensee den Vorstellungen des Ministeriums und des Landesamtes folgt und ruhige Gebiete unter Anwendung der Ortskenntnis festlegt.
Beschlusslage
5) Die von der Falkenseer Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 27.05.2020 beschlossene Drucksache DS 7876 Ä zum Beschluss des LAP Stufe 3 enthält die Vorgaben:
„Die Stadt Falkensee wird „ruhige Gebiete“ … identifizieren und … in die fortzuschreibende Lärmaktionsplanung einbeziehen.“
„Die Stadt Falkensee wird im Nachgang zum aktuellen Beschluss in der zeitnahen Fortschreibung des LAP potentiell Ruhige Gebiete … identifizieren und diese der SVV zur Beschlussfassung vorlegen.“
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zeitnah „ruhige Gebiete“ … zu identifizieren … und die Vorschläge … in die fortzuschreibende Lärmaktionsplanung einzubeziehen.“
Wir fordern die Stadtverwaltung auf, die Beschlüsse ihrer Stadtverordneten umzusetzen. Es wurde eindeutig beschlossen, ruhige Gebiete im Sinne des LAP zu identifizieren.
Demnach ist Kapitel 4.4 des LAP anzupassen und um ruhige Gebiete zu ergänzen. Dabei sind die Vorgaben, die im LAP selbst in den Abschnitten 4.4.1 und 4.4.2 zutreffend formuliert sind, schlicht umzusetzen.
Bezug zum Grün- und Freiraumkonzept der Stadt Falkensee
Überörtliche Zusammenarbeit
Vorschläge zu ruhigen Gebieten
Wir beziehen uns im Folgenden auf die dritte Kategorie, auf großräumige „landschaftlich geprägte Erholungsräume“, da die ersten beiden Kategorien bereits im Grün- und Freiraumkonzept (GFK) der Stadt definiert und mit Steckbriefen hinterlegt wurden. Für die größeren „Potenzialflächen“ fehlt dies im GFK, wobei es sich hier im Wesentlichen um die grün umrandeten Flächen handelt, etwa in Erläuterungsplan 6.
Die BISF e. V. hat bereits in ihrer Stellungnahme zum LAP Stufe 3 Räume festgestellt, die den an verschiedenen Stellen genannten qualitativen Kriterien für ruhige Gebiete entsprechen und die eine signifikante Größe aufweisen oder mit größeren Flächen gebietsübergreifend zusammenhängen. Wir haben diese Flächen bereits weitgehend in unserer Kommentierung zum LAP im Jahr 2020 vorgebracht und fühlen uns durch die Untersuchungen im Grün- und Freiraumkonzept der Stadt vollständig bestätigt.
Als Ruhige Gebiete wurden bzw. werden vorgeschlagen:
1) „Große Teufelsbruchwiesen & Falkenseer Kuhlake“ im Norden/Nordosten Falkensees

2) „Reiherwiesen“ im Nordwesten Falkensees

3) „Rund um Waldheim“ im Westen Falkensees

4) „Finkenherd und Bredower Forst“ im Südwesten Falkensees

Wir bitten darum, die Überlegungen und aufgeführten Vorschläge im LAP Stufe 4 zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Chodzinski Marc-Oliver Wille
Hier finden Sie die gesamte Stellungnahme der BISF als pdf: