„Erlenbruch in Schönwalde schützen“ – Planverfahren überprüfen

Noch Ende 2023 hatte die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien die Bebauungsplanänderung Erlenbruch abgelehnt. Doch dann wurde diese Ablehnung nach einigen Veränderungen zur Makulatur.

Im Juni 2024 beschloss die Gemeindevertretung Schönwalde-Glien mehrheitlich die Bebauungsplanänderung Erlenbruch. Bedenken, Einwendungen und Stellungnahmen im öffentlichen Planverfahren wurden von einem Planungsbüro weggewogen und dem überdimensionierten Bauvorhaben eine Zusage erteilt.

Der ehemalige Fliegerhorst an der Bötzower Landstraße soll auf fast 80 ha bebaut werden. 52 ha davon sind äußerst wertvoller Waldlebensraum, direkt hinter dem geschützten Moorbruch-Biotop „Erlenbruch“ und unmittelbar am FFH-Gebiet Muhrgraben mit dem Teufelsbruch. Mit 3- bis 5-geschossigen Gebäuden sollen 1.550 Wohneinheiten und 12.000 qm Gewerbeflächen entstehen. Die neue Satellitenstadt dient hauptsächlich dem Wohnbedarf der Metropole Berlin mit hohem Pendleraufkommen. Untersuchungen prognostizieren mehr als eine Verdreifachung des Verkehrs. Und es fehlen die benötigten zusätzlichen sozialen und öffentlichen Einrichtungen wie Kindergarten-, Hort- und vor allem Schulplätze.

Berlin-Spandau und die Nachbargemeinden meldeten umfangreiche Bedenken an. Die Untere Wasserbehörde bekundete ihre Besorgnisse wegen der Wasserversorgung. Auch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Havelland hatte umfangreiche Hinweise und Bedenken geäußert, u.a. keine ordnungsgemäße Abarbeitung der Artenschutzrechtlichen Belange, was bei Nicht-Beachtung zur Nicht-Umsetzbarkeit des B-Planes führt.

Die BISF begleitet das Planverfahren zum „Erlenbruch“ bereits seit den vorbereitenden Untersuchungen 2018 mit Nachfragen, Umweltinformationsanträgen, Begehungen, Strafanzeigen, Öffentlichkeit gemeinsam mit anderen natur- und umweltschutzfachlich engagierten Vereinen und Gruppen. Zusammen mit dem NABU hatte sie eine anwaltliche Stellungnahmen zur Umwelt-, Natur- und Artenschutzproblematik eingebracht.

Wir fordern:

Umwandlung des Erlenbruchs in ein renaturiertes Biotop mit Abriss der maroden Kasernen.

begrenzte (Wohn)-Bebauung nur in der Nähe der Landesstraße L20, Bötzower Landstraße

Erhalt einzigartiger Biotope und Waldlebensräume.

Zusammen mit dem NABU Brandenburg hat die BISF nun die rechtliche Überprüfung des Planverfahrens hinsichtlich der Umwelt-, Natur- und Ar-ten- sowie Klimaschutzproblematiken auf den Weg gebracht. Im September wurden umfangreiche Begründungen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Darin wird detailliert dargelegt, dass nach unserer Ansicht der Bebauungsplan in mehrfacher Hinsicht gegen beste-hendes formelles und materielles und zu beachtendes Recht verstößt.

Aktuell klärt die BISF außerdem zusammen mit der Arbeitsgruppe Naturschutz, Landschaftspflege und Landwirtschaft im Regionalpark Osthavelland-Spandau (RPOS), ob das namensgebende und geschützte Erlenbruch Biotop in die Bundesförderung 1000 Moore passt und als Niedermoor renaturiert und dauerhaft wiedervernässt werden kann. Hiervon könnte auch das FFH Gebiet Muhrgraben mit Teufelsbruch profitieren.

Einige Einblicke in den Erlenbruch

Hier präsentieren wir eine vielfältige Auswahl an Eindrücken: